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Vertretung und Hilfe in Steuerbelange

Die Einreichung von Steuererklärungen ist für den Durchschnittsbürger komplex, zeitaufwendig und kompliziert, und noch mehr für einen ausländischen Staatsbürger, der nicht in Portugal ansässig ist, und noch mehr, wenn es sich um einen Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes handelt.

Monday, 09 June 2025 - Steuerlich
Vertretung und Hilfe in Steuerbelange

Die Realität ist, dass bis vor kurzem angenommen wurde, ein nicht-ansässiger Staatsbürger hätte eine so zarte Verbindung zum portugiesischen Rechtssystem, dass er seine Steuerpflichten nicht selbst erfüllen könnte.

In diesem Zeitraum stellte Artikel 19 des allgemeinen Steuergesetzes, genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 398/98 vom 17. Dezember, fest, dass ein nicht-ansässiger Staatsbürger nicht in der Lage sei, Steuern zu zahlen, und es folglich zwingend erforderlich sei, das Mechanismus der Steuervertretung zu nutzen, wobei eine natürliche oder juristische Person, die in Portugal steuerpflichtig ist, ihn in allen Steuerpflichten vertreten würde.

Die Unfähigkeit wurde jedoch als überwunden angesehen, wenn der nicht-ansässige Staatsbürger dem elektronischen Benachrichtigungs- und Vorladungsystem im Finanzportal oder dem elektronischen Postfach beitrat, durch das Gesetzesdekret Nr. 44/2022 vom 8. Juli, das das allgemeine Steuergesetz ändert, und sich selbst mit der Überwachung seiner Steuerpflichten beauftragt, indem er Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln hat, die grundsätzlich von überall zugänglich sein sollten, wo sich der Betroffene befindet.

 

Dennoch bleibt das System der Steuervertretung relevant, nicht als Mechanismus zur Überwindung der Unfähigkeit, sondern als Mechanismus zur Rationalisierung des Steuerverfahrens.

Sowohl natürliche als auch juristische Personen, d.h. Unternehmen, können Steuervertreter sein und davon profitieren, unabhängig davon, ob sie als unfähig angesehen werden oder nicht.

Der Vertreter ist im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich für Nebenpflichten in Bezug auf Steuern, einschließlich:

 

  1. Beantragung einer Steuernummer;
  2. Einreichung von Erklärungen;
  3. Erhalt von Korrespondenz von der Steuerverwaltung;
  4. Ausübung von Rechten wie Beschwerde, Einspruch oder Vorlage gegenüber der Steuerverwaltung;

 

Der Steuervertreter ist jedoch nicht verantwortlich für die Hauptsteuerpflichten, d.h. die Zahlung der fälligen Steuern. Er ist nur dafür verantwortlich, den Steuerpflichtigen darüber zu informieren, dass die Steuerbehörden ihn aufgefordert haben zu zahlen, und der vertretene Steuerpflichtige muss dies tun. Das Gesetz macht nur eine Ausnahme für Situationen, in denen der Vertreter ein nicht-ansässiger Staatsbürger ist, der eine Tätigkeit ausübt, die der Mehrwertsteuer (MwSt) unterliegt, und der Vertreter haftet gesamtschuldnerisch.

Zusammenfassend verliert die Steuervertretung ihren Charakter als vollumfängliche Verpflichtung für bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen, behält jedoch ihren Wert als Mechanismus, der es ermöglicht, einige der Verpflichtungen zu delegieren, deren Nichteinhaltung potenziell schmerzhafter sein kann und deren Erfüllung zeitaufwendiger und unpraktisch für einen steuerpflichtigen Subjekt ist.

 

Martínez Echevarría Anwälte.

Vilamoura, 09. Juni 2025

Leonor Gargaté Oliveira – Anwältin.

Isabel Chowdhury – Referendaranwältin

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